Recht & Gesetz

Erbrecht

Die Mutter vererbt ihren Kindern nicht nur ihren Namen. Sie ist es auch, die über das Vermögen der Familie verfügt und es eines Tages an ihre erstgeborene Tochter weitergeben wird. Gibt es keine Tochter, geht das Erbe an den ältesten Sohn. Bei kinderlosen Frauen geht das Vermögen zurück an die Mutter und weiter an die nächsten weiblichen Verwandten.

Übliche Strafen

Es folgen einige Beispiele von üblichen Strafsätzen – selbstverständlich hängt die genaue Ausgestaltung sehr stark davon ab, wer gegenüber wem welches Verbrechen begeht, wer der Richter ist und dergleichen mehr.

VergehenSchwere (üblicherweise)Strafe
Diebstahl/Raubleichteine kräftige Geldbuße und Rückerstattung des Schaden oder Abhacken von Finger oder Hand
Beleidigung von AdeligenleichtGeldbuße oder Auspeitschen und/oder Pranger – Adelige halten sich für diesen Zweck gerne Kobolde, die dann mit ihnen spielen dürfen.
Vergewaltigungschwereine saftige Geldbuße sowohl an das Gericht als auch die Geschädigte oder Entmannung
Mordschwereine kräftige Geldbuße sowohl an das Gericht als auch die Familie des Getöteten oder Tod
HochverratHochverratTod
vertiefend

Zuständigkeit

In Thrimors Rechtsprechung wird zwischen vier Stufen von Vergehen unterschieden. Je nach Schwere des Vergehens ist ein anderer Prozess nötig, um die Schuldsprechung zu vollziehen.

Bagatellen sind Kleinigkeiten wie lautes Gröhlen oder eine ungebührliche Ohrfeige. Um sie beizulegen, ist kein offizielles Amt nötig oder zuständig: Jeder Thrimorer Gardist hat das Recht, die Missetäter in angemessenem Rahmen zur Rechenschaft zu ziehen.

Leichte Vergehen wie ein geklautes Huhn oder eine gebrochene Nase bedürfen keines Richters, aber doch eines Schlichters. Als Schlichter können weltliche (z.B. der Landbesitzer), geistliche (jeder vollwertige Cantharische Magier) oder spirituelle (Priester des Textorianerordens) Autoritäten auftreten. Sollten mehrere Schlichter anwesend sein, hat der Höherrangige das Sagen – was nicht immer klar definiert ist.

Schwere Vergehen wie Mord oder Vergewaltigung bedürfen zweier Richter: eines weltlichen und eines geistlichen. Der weltliche Richter ist entweder die Ratsdame der Länderei selbst oder ein von ihm dazu Berufener. Als geistlicher Richter tritt ein Canthari, der den Richter-Rang innehat, auf. Die beiden müssen sich auf eine Strafe einigen.

Schwere Vergehen von Adeligen und Fälle von Hochverrat (egal von wem begangen) werden vor ein Tribunal aus drei Richtern gestellt: Weltlicher Vertreter des Tribunals ist niemand geringerer als Graf Folken Tirell Thrimos höchstselbst (oder, in der Praxis, ein von ihm bestimmter Vertreter). Geistlicher Vertreter ist ein Canthari vom Inneren Orden. Spiritueller Vertreter ist ein Hohepriester der Textorianer. Dieses Tribunal beschließt gemeinsam das Strafmaß. Im besten Fall wird Einigung erzielt, es reicht aber, wenn zwei der drei Männer oder Frauen sich einigen.

Dummerweise ist nicht ordentlich geregelt, was genau ein leichtes oder schweres Verbrechen ist und wer bestimmt, welcher Vertreter gerufen wird. Oft ist es Zufall, häufig spielt aber schon an der Stelle Einfluss eine große Rolle. So wird beispielsweise Niemand einer Ratsdame widersprechen, wenn sie Diebstahl an ihm als schweres Vergehen bezeichnet, sich damit selbst als zuständigen Richter bestimmt und dann nach einem Canthari schicken lässt, der ihr loyal untergeben ist.

Ablauf einer Verhandlung

Auch der Ablauf hängt von der Härte des Vergehens ab. Die Thrimorer Garde hat das Recht, Bagatellen an Ort und Stelle zu ahnden. Das ist, anders als andere Begriffe im Justizsystem, recht genau festgelegt: eine Bagatelle ist jedes Verbrechen, von dem kein bleibender Schaden entsteht (Belästigung, Beleidigung, Ignorieren der Sperrstunde, etc.). Die Ahndung darf entsprechend auch keine bleibenden Schäden hinterlassen (üblicherweise ein Tag im Kerker, aber auch Hilfsdienste sind möglich).

Leichte Vergehen kann der Schlichter ohne großes Aufhebens an Ort und Stelle klären. Als „Verhandlung“ genügt es, wenn beispielsweise der Lehnsherr eines Besitzers eines Hofs, an dem gestohlen wurde, eine Geld- oder Prangerstrafe verhängt.

Für schwere Vergehen gibt es in der Regel tatsächlich Verhandlungen. Die größten Orte haben dafür eigene Gerichtshöfe, in kleineren Orten wird das Gericht am Marktplatz abgehalten. Alle Beteiligten werden einmal angehört, danach entscheidet das Richterpaar. Ähnlich, aber größer, ist das Verfahren für Hochverrat. In unklaren Fällen entscheidet oft ein Gottesurteil. Beliebt sind dafür Ehrenduelle, aber auch Prüfungen. In der Länderei Farun kommt es etwa häufig vor, dass man die Beschuldigten mit einem Stein am Bein in den See wirft, oder nackt im Wald aussetzt. Kommen sie sicher zurück, gelten sie als von der Schuld befreit. Wenn nicht, so haben die Götter ihr Gericht gesprochen.

Vom Tode verschonte Straftäter werden gebrandmarkt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn man durch viel Geld oder gute Beziehungen nur mit einer Geldstrafe davonkommt. Es werden Runen auf die Hände (falls noch vorhanden) gebrannt, welche sich aus der alten Schrift der Raudmannen ableiten. Die Art des Verbrechens ist dann an der Rune abzulesen. z.B. Nautiz = Vergewaltigung oder Entführung, Rhaido = Raub, Fehu = Frevel, Mannaz = Mörder etc. Gebildete erkennen damit sofort die Art des Verbrechen, wodurch der normale Bürger einfach nur erkennt, dass es sich um einen Straftäter handelt.

In der Thrimorer Garde

In der Thrimorer Garde wird die Rechtsprechung an das allgemeine Recht angelehnt. Auch hier ist nicht schriftlich dokumentiert. Hier entscheidet jedoch der Vorgesetzte bzw. der zuständige Kommandant. Erst bei schweren Verbrechen oder Kapitalvergehen muss dieser wiederum eine Bestätigung von seinem Vorgesetzten bzw. mit dem Kohortenkommando einholen.

Im Kriegsfall oder in anderen gefährlichen Situationen ist es nötig, dass Strafen sofort ausgesprochen werden. Daher ist hier der Kommandant befähigt direkt eine angemessene Strafe auszusprechen. Degradierungen sind nach dem Einsatz trotzdem dem Armeekomando zu melden.

In der Garde wird weniger mit Brandmalen gearbeitet als mit einer gelben Markierung auf dem Ranglappen. Da durch Rüstungsteile die Hände oft verdeckt sind, wird die Markierung offen an der Ausrüstung getragen. Der Ranglappen mit der Markierung ist so lange zu tragen bis der Kommandant anderes befiehlt. Damit erkennt jeder Gardist, wenn ein anderer nach einem entsprechend schwerwiegenden Vergehen gnädigerweise mit dem Leben davon gekommen ist.

Wichtige Rechte jedes Bürgers

Grundsätzlich darf jeder Bürger (das schließt Nichtmenschen nicht zwangsläufig ein – gerade gegen Gnome wird in letzter Zeit schärfer vorgegangen) zur Selbstverteidigung eine Waffe führen. Auch die Jagd ist in Thrimor für jeden erlaubt. Es steht jedem Menschen frei, Grundbesitz zu erwerben, allerdings ist Thrimor im Wesentlichen schon unter den Adeligen aufgeteilt, was es niedereren Gesellschaftsschichten schwer macht, aufzusteigen. Es gibt vereinzelt auch Freibauern, sie stellen aber die Ausnahme dar.

Kriegsrecht
Neben dem zivilen Recht, das für alle Bürger gilt, gilt für Gardisten weiters das Militär- oder Kriegsrecht, das innerhalb der Garde gehandelt wird. Kleine Strafen etwa für Befehlsverweigerung, Schlampigkeiten, Unordentlichkeit etc., kann der befehlshabende Kommandant selber verhandeln, in Notsituationen (etwa auf dem Schlachtfeld) können auch größere Strafen bis hin zur Todesstrafe für Desertation oder schwere Befehlsverweigerung verhängt werden. Im Normalfall müssen aber Degradierungen, Todesstrafen und ähnliche schwere Vergehen vom Armeekommando geahndet werden.

Wichtig ist, dass kein Bürger mit auf das Schlachtfeld darf. Jeder Nichtgardist, der sich einem Kriegszug anschließt, beispielsweise Canthari oder Feldmedici, müssen einen Schwur leisten, dass sie sich der Militärgerichtsbarkeit und damit der Befehlsgewalt des Kommandanten unterwerfen. Dieser Schwur kann – nicht während einer Schlacht, aber in jedem ruhigen Moment – widerrufen werden. Tut er das allerdings, so ist ihm der Wiedereintritt in die Reihen der Garde für immer versagt.